Impressum
Betreiberangaben
Oliver Kühnle
Carl-Orff-Weg 7
70771 Leinfelden-Echterdingen
Kontakt
Telefon: +49 (711) 7504007
Telefax: +49 (711) 7504008
E-Mail: kuehnle@fb-kuehnle.de
Website: https://www.finanzberatung-kuehnle.de/
Berufskammer
IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de
Berufsbezeichnung
Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 GewO
Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 2 GewO
Bauträger mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 3 GewO
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 GewO
Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO mit Beratung
Aufsichtsbehörde
§ 34c Abs. 1 S. 1, 2, 3 GewO
§ 34d Abs. 1 GewO, IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de
§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 GewO, IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de
§ 34i Abs. 1 GewO, IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de
Vermittlerregister und Registernummern
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Auskunft über Tel.: 030 20308-0 oder unter www.vermittlerregister.info
Versicherungsvermittler-Register: D-5BYF-7O3BK-89
Finanzanlagenvermittler-Register: D-F-175-P3YC-68
Immobiliardarlehensvermittler-Register: D-W-175-4NNP-57
Berufsrechtliche Regelungen
Berufsrechtliche Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV)
Berufsrechtliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler:
§ 34f Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Berufsrechtliche Regelungen für Immobiliardarlehensvermittler:
§ 34i Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV), §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Berufsrechtliche Regelungen für Bauträger:
§ 34c GewO Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Inhaltlich verantwortlich
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
EU Streitschlichtung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr
Aktuelle Version
08.03.2021 09:40 Uhr